Liebe Eltern,
VertreterInnen des Trägers, die Leitung der Einrichtung, alle weiteren pädagogisch tätigen Kräfte und der Elternbeirat bilden den Rat der Tageseinrichtung.
Der Rat der Tageseinrichtung berät Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, sorgt für die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und vereinbart Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Er kann weitere pädagogisch tätige Kräfte oder andere Fachleute zu seinen Beratungen einladen.
Darüber hinaus können dem Rat der Tageseinrichtung vom Träger weitere Aufgaben übertragen werden. Er kann vereinbaren, dass bestimmte Beratungspunkte der Vertraulichkeit unterliegen. Der Rat der Tageseinrichtung tagt mindestens zweimal jährlich.
In der Geschäftsordnung des Rates der Tageseinrichtung sind alle Aufgabenbereiche aufgeführt und können dort nachgelesen werden.